Sozialmedizinischer Gutachtenservice 
Dipl.-Med. Ilka Arndt (Ärztin)

Leistungen

Für Gerichte

Sie sind Richter*in im Bereich Sozialrecht und benötigen medizinischen Sachverstand zur Entscheidungsfindung. Sie erhalten von mir professionelle Gutachten mit sozialmedizinischer Betrachtung in verständlicher Sprache. Ich arbeite zeitnah zur Auftragserteilung. Großen Wert lege ich auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit der gutachterlichen Bewertung. Die Einhaltung der Standards der medizinischen Begutachtung ist garantiert. Meine Schwerpunkte liegen in den Bereichen 
SGB XI, SGB V und SGB IX.

Für Anwälte und Privatpersonen

Sie sind Rechtsvertretung oder Privatperson und benötigen eine valide und klare Einschätzung Ihrer Position. In meiner Unabhängigkeit fühle ich mich einem Höchstmaß an Neutralität verpflichtet. Mit meinen Gutachten sind Sie in der Lage, Ihre Erfolgsaussichten objektiv einschätzen zu können und Ihre Standpunkte sachlich zu begründen. Meine Schwerpunkte liegen in den Bereichen SGB XI, SGB V und SGB IX.

Vorträge und Schulungen

Sie organisieren Fortbildungsveranstaltungen für Fachpersonal, sind Mitglied in einem Verein oder Träger einer Schulungseinrichtung und suchen Vorträge und Schulungen rund um die Themen Pflege und Schwerbehinderung. Erkenntnisse und Erfahrungen aus meiner langjährig Tätigkeit in der Versorgung, Begutachtung und sozialmedizinischen Bewertung von Patienten und Probanden gebe ich gerne weiter. Neue Gesetze, Richtlinien und Leitlinien entsprechend dem rasanten wissenschaftlichen Fortschritt bringe ich Ihren Gästen und Kunden je nach gewünschtem Forum nahe.
Ablauf eines Gutachtens
Neben dem Aktenstudium bildet das persönliche Gespräch die Grundlage für eine fundierte Beurteilung. Die Untersuchungen finden im Hausbesuch statt. Die Probanden erhalten rechtzeitig vor dem Besuch eine schriftliche Information über den Termin. Zum Hausbesuch stehen der Gesundheitszustand, die Krankheitsgeschichte und die Einschränkungen im Alltag im Mittelpunkt. Im Gegensatz zum normalen Besuch eines medizinischen Dienstes steht jedem ausreichend Zeit zur Verfügung, um ausführlich von der gesundheitlichen Vorgeschichte und den Beschwerden zu berichten. Die Probanden entscheiden selbst, welche Fragen beantwortet werden oder welche zu persönlich erscheinen. Im Anschluss findet eine funktionsbezogene körperliche Untersuchung statt. Das Ergebnis der Begutachtung lässt sich nach dem Hausbesuch nicht mitteilen, da die Ergebnisse sorgfältig ausgewertet werden müssen. 

Das fertig gestellte Gutachten wird dem Auftraggeber, in der Regel dem Gericht, zugesandt. Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs erhält der Proband vom Auftraggeber selbstverständlich eine vollständige Kopie. Ich bitte die Probanden davon abzusehen, die Kopie des Gutachtens direkt bei mir anzufordern, da alle Unterlagen an den Auftraggeber zurückgesandt werden.
Begutachtungs-Richtlinien (BRi)

Richtlinien des GKV Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches
Versorgungsmedizinverordnung

-VersMedV-
Versorgungsmedizinische Grundsätze
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